nach den 6 monaten gesetzlicher garantie gibt es einen weiteren garantiezeitraum von 18 monaten, zusammen also zwei jahre. in dieser zusätzlichen gewährleistungszeit ist allerdings die beweislast umgekehrt. du musst nun nachweisen, dass das gerät von anfang an fehlerhaft war. das ist beispielsweise der fall, wenn der hersteller des prozessors oder der hersteller des rechners den eingebauten lüfter nicht als geeignet zertifiziert haben.
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