Ich halt ja nicht viel von solchen Sachen im Internet. Und ich glaub auch nicht wirklich, dass es viel bringt. Aber dieses hier bekommt dann doch meine Unterstutzung. Manche können sich denken bzw wissen warum. Von daher:
Bei den Verjährungsfristen werden unterschiede gemacht, je nach dem wie alt das Opfer zum Zeitpunkt der Tat war. Davon hängt auch das Strafmass des Täters ab. Straftaten an Kindern verjähren 10 Jahre nach dem das Opfer 18 Jahre gworden ist. Soviel ich weiß. Aber 100% sicher bin ich mir nicht. Andere Fristen weiß ich auch grad nicht.
Comments 2
Auf der Seite des Deutschen Bundestages hingegen gibt es eine echte Petitionsmöglichkeit.
Sogar zu diesem Thema ist eine dabei. Die Zeit, um mit zu unterschreiben ist zwar abgelaufen, aber die Sache ist daher bereits in der Prüfung.
Guckst Du dort: http://itc3.napier.ac.uk/e-petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=506
Alles weitere (wie Du was einreichst, andere Petitionen etc.) findest Du dort: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/index.html
Mal rein interessehalber: Wie hoch ist denn die aktuelle Verjährungsfrist?
Reply
Straftaten an Kindern verjähren 10 Jahre nach dem das Opfer 18 Jahre gworden ist.
Soviel ich weiß.
Aber 100% sicher bin ich mir nicht.
Andere Fristen weiß ich auch grad nicht.
Reply
Leave a comment