Jan 15, 2009 11:44
Der Erbschein ist ein Schein wie der Totenschein. So aus Papier und so. Geregelt im 8. Abschnitt des 5. Buches BGB, §§ 2353-2370. Merke: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
*Kopf -> Tisch* Ich hatte angenommen, es handele sich um einen Schein wie den Rechtsschein ...
Na ja, 8. Abschnitt ist kein Prüfungsstoff, immerhin.
examensvorbereitung
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Comments 2
Aber vielleicht denk ich auch nur so klar, weil ich sonst momentan nicht viel tun kann.
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