...eine Zensur findet nicht statt...

Jan 15, 2011 13:39

Ich will auch mal einen Gesetzestext zitieren:

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur ( Read more... )

media, movies, politics

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Comments 4

adognamedfish January 15 2011, 18:25:50 UTC
Gegenüber SPIEGEL TV Magazin fordert er, den Film wegen der aktuellen Terrorgefahr nicht zu zeigen: "Ich glaube, dass es sehr gefährlich sein könnte, diesen Film jetzt in deutschen Kinos zu zeigen. Es könnte Öl ins Feuer gegossen werden."

Ich sehe in der Aussage keine Forderung und auch kein Aufruf zur Zensur. Aber auch der Spiegel ist vor Polemik und sachlich falschen Berichterstattung nicht gefeit ;)

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terrorzone666 January 15 2011, 18:54:55 UTC
Die Forderung einen Film nicht zu zeigen ist also keine Forderung von Zensur? Das musst du mir bei Gelegenheit mal näher erklären...

Der von dir zitierte Satz alleine ist keine Forderung, das mag sein. Ist die Frage ob dies das einzige war, was er dazu gesagt hat oder ob der zitierte Teil nur die Rechtfertigung seiner Verbotsforderung war...

Davon abgesehen, von welcher aktuellen Terrorgefahr redet der Mann? Vom seit 9/11 stets latent vorhandenen Terrorpotential in jedem, der ab und zu mal eine Moschee besucht?

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adognamedfish January 15 2011, 21:13:43 UTC
Der Aufhänger beim SPON ist aber dieser eine Satz. Die Sendung habe ich nicht gesehen. KA ob da noch mehr kommt.

Er redet auch von keiner Terrorgefahr. Das ist das, was der Spiegel schreibt.

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degu_aus_stahl January 15 2011, 22:49:37 UTC
Also nach meiner Ansicht muss man da noch nicht mal groß Prüfen Art.5 III GG und fertig.

Natürlich kann jedes Kino und jeder Filmverleih über seine Produkte entschieden. Und wenn ein deutscher Filmverleih mehr Angst vom Terror hat als die Engländer (bei denen wesentlich mehr passiert ist als bei uns) als vor Einnahme Einbußen dann ist das dieser Person des Privatrechts freigestellt, nach seiner Auffassung zu handeln.

Man muss unsere Grundrechte zu forderst als Abwehr/Schutzrechte des Bürgers gegen den Staat sehen, erst in zweiter Linie hat das Grundgesetz eine Strahlungswirkung ins Privatrecht.

Nach meiner Erfahrung haben Politiker, und darunter vor allem die Juristen ihr Handwerk vergessen.

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