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Weil ein "Bild"-Leser in einer "taz"-Kinowerbung als Bilderbuchproll dargestellt worden war, sah sich das Boulevardblatt verunglimpft und klagte auf Schadensersatz. Ohne Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden: Der Spot ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Hamburg/Karlsruhe - Im Streit um einen ironischen Werbespot hat sich die
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