Na, wenn es jetzt offiziell erlaubt ist...

Oct 02, 2009 14:22

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Weil ein "Bild"-Leser in einer "taz"-Kinowerbung als Bilderbuchproll dargestellt worden war, sah sich das Boulevardblatt verunglimpft und klagte auf Schadensersatz. Ohne Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden: Der Spot ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Hamburg/Karlsruhe - Im Streit um einen ironischen Werbespot hat sich die ( Read more... )

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Comments 1

karohemd October 2 2009, 13:10:56 UTC
Schön! :o)

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