Zu viel Stafrecht für einen einzigen Tag

Dec 06, 2007 12:05

§ 77, 310 StGB Fahrlässige Törtung: Wer einen anderen, ohne Vosatz diesen zu törten, törtet, ist mit einer Essstrafe von 77 Torten zu bestrafen. Als Törten ist die Beeinträchtigung der Sehkraft des Opfers durch eine, mittels physischer Kraft des Täters, vor den entsprechenden Organen des Opfers positionierten Torte zu verstehen ( Read more... )

Leave a comment

Comments 1

(The comment has been removed)

fiiiish December 6 2007, 21:59:53 UTC
Yay! Sogar die Flossen - da kann ja dann nichts mehr schiefgehen beim Törten. :)

Reply


Leave a comment

Up